Stornierungsbedingungen 

Rücktritt  und Nichtanreise

Im Falle des Rückstritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils bestehen.

Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft ( Familienwohnung) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die  Bemessung ersparter Aufwendungen , hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen( einschließlich aller Nebenkosten) , jedoch ohne Berücksichtigung öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe und Kurtaxe :

  • bis 8 Wochen vor Reiseantritt ; Bearbeitungsgebühr € 50
  • 8 bis 4 Wochen vor Reiseantritt berechnen wir den Ausfall mit € 70% 
  • 4 Wochen bis Reiseantritt berechnen wir den Ausfall mit  90% 


Dem Gast / Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten , dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge ,bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast /Auftraggeber  nur verpflichtet ,  den entsprechenden geringeren Betrag zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reisrücktrittsversicherung wird dringend empfohlen

Die Reiserücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.


Reiseversicherung

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